Der #Allesdichtmachen-Sturm

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Der #Allesdichtmachen-Sturm

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Veröffentlicht von Jürgen Lessat in Corona-Pandemie · 25 April 2021
Tags: #allesdichtmachen
Es ist so gekommen wie erwartet. Seit die Petition „#allesdichtmachen – nicht mit meinem Rundfunkbeitrag“ online auf change.org ist, tobt der Shitstorm. Wechselweise werde ich, der Petent, als Nazi oder Kommunist bezeichnet, beleidigt („kranke Ratte“), bedroht („den Namen muss man sich merken“). Weil ich 53 deutschen Schauspieler/innen angeblich Beruf, Meinung, Kunst etc. verbieten will (hier geht´s zur Petition).

Doch, liebe neue „Freunde“: Ihr liegt komplett falsch!

Die Petition soll Intendant/innen von ARD und ZDF dazu bringen, das zu tun, was ihr Job verlangt: sich mit #allesdichtmachen kritisch zu befassen - und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Damit die Senderchefs nicht, wie beispielhaft einer von ihnen in der „Oma-fährt-im-Hühnerstall-Motorrad“-Affäre, den bequemen Weg wählen - und einen querdenkenden Börne und einen empathielosen Lannert weiter im „Tatort“ ermitteln lassen. So als hätte es #allesdichtmachen nie gegeben.

Zum Handeln zwingt die Sender-Bosse letztlich sogar das Gesetz: die Programmgrundsätze der öffentlich-rechtlichen Sender, die in den Staatsverträgen paragrafiert sind. Diese definieren, wie Intendant/innen, Redakteur/innen, Kameraleute, Pförtner/innen – UND ALLE ENGAGIERTEN SCHAUSPIELER/INNEN den Auftrag zu erfüllen haben: „Der WDR hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken“, heißt es beim größten ARD-Sender. "Der WDR soll auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, zum Frieden und zur sozialen Gerechtigkeit mahnen", steht da. „Der SWR ist in seinen Angeboten an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und der Wahrheit verpflichtet. Er trägt zur Verwirklichung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland“, fordert gleichlautend der Staatsvertrag des SWR.

Somit stellt sich fast zwangsläufig die Frage: Ist die Aktion #allesdichtmachen, sind die in den Videos transportierten Meinungen mit den Programmgrundsätzen von ARD und ZDF vereinbar?

Verletzt ein tütenblasender Richy Müller die Würde von Menschen, die auf Intensivstationen künstlich beatmet werden und um ihr Leben kämpfen? Ja, käme als Antwort, würde der Schauspieler statt beim SWR in herausragender Position in der freien Wirtschaft arbeiten. Bei Unternehmen mit Corporate Governance und Compliance wäre Müller seinen Job jetzt los. Auch wenn er das Tüten-Video auf einem privaten Youtube-Kanal gepostet hätte. Keine Firma will einen derartigen Imageschaden durch einen derart querdenkenden Mitarbeiter riskieren.

Und was ist mit Jan-Josef Liefers? Der WDR dreht mit ihm den Münster-Tatort. In der Rolle des akribischen Pathologen Börne ist Liefers reich und berühmt geworden. Der WDR produziert neben Unterhaltung auch zahllose Nachrichtensendungen für seine Hörer und Zuschauer.
Und spätestens hier gibt´s ein Problem. Im #allesdichtmachen-Video bedient Liefers das Narrativ von Querdenkern und Rechten, wonach alle Mainstreammedien staatsgelenkt sind und nur regierungsgenehme Wahrheiten verbreiten. Liefers desavouiert damit seinen Arbeitgeber und alle Journalisten, die gewissenhaft im WDR arbeiten. Auch hier der Vergleich mit anderen Branchen. Was wäre, wenn Louis Hamilton im Mercedes-McLaren die Formel 1 gewinnt - und nebenbei auf Instagram die neue vollelektrische S-Klasse schlecht redet. Hamilton müsste sich einen neuen Rennstall suchen. Liefers also eine andere Bühne? Für die übrigen 51 Videos und ihre Protagonist/innen gilt diese Fragestellung gleichfalls.

Ergo: Die Intendant/innen von ARD und ZDF müssen nach #allesdichtmachen entscheiden, welche Konsequenzen sie ziehen. Ob sie mit Liefers, Müller, Brüggemann & Co. weiter zusammen arbeiten wollen. Was also bitte ist undemokratisch, diktatorisch, faschistisch, usw. an einer Petition, die sie dazu auffordert?

PS: In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“


Nur einer von vielen. Screenshot Twitter

Petenten per Klick unterstützen (falls kein Paypal-Konto vorhanden, dann über Kontaktseite mitteilen)





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